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16. September 2024 Analysen Comments (0) 151

Zahlen Immobilienkäufer weniger, wenn Verkäufer die Maklergebühren tragen?
(Die ZEIT 11/2019)

Wohnraum in Deutschland muss wieder erschwinglich werden. Da sind sich Union und SPD einig und haben schon im Koalitionsvertrag beschlossen, Familien beim Immobilienkauf zu fördern. Es scheint also nur konsequent, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) fordert: Die Maklergebühr soll in Zukunft der Besteller des Maklers, also der Verkäufer, zahlen. So sollen Käufer von den Zusatzkosten beim Haus- und Wohnungskauf entlastet werden.

In der Tat zahlen Haus- und Wohnungskäufer neben dem Immobilienpreis viele weitere Gebühren: je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer, etwa 0,5 Prozent für den Grundbucheintrag und etwa ein Prozent Notargebühren. Den größten Teil der Nebenkosten machen aber meist die Maklergebühren aus. Zwar sind Makler keine Pflicht, in der Praxis kommen sie aber doch meist zum Einsatz. Auf dem Online-Portal ImmobilienScout24 kamen 2016 über 60 Prozent der Inserate von Maklern. Sie helfen bei der Vermittlung und verlangen für ihren Service sechs bis sieben Prozent des Kaufpreises. Diese Gebühr teilen sich Käufer und Verkäufer in den meisten Bundesländern. Doch ausgerechnet in den teuren Stadtstaaten sowie in Hessen und in Brandenburg ist es üblich, dass Käufer die komplette Courtage zahlen. In Berlin beträgt sie für den Kauf einer durchschnittlichen 75-Quadratmeter-Wohnung 18.500 Euro. Dafür könnten Käufer eine ähnliche Wohnung in Berlin zwei Jahre lang mieten.

Barleys Vorschlag scheint also schlüssig. Wenn in Zukunft der Verkäufer die Maklercourtage zahlt, dann könnte das Käufer um fünfstellige Beträge entlasten. Jetzt entgegnen Kritiker: Das bringe nichts, die Verkäufer würden die Maklerkosten dann einfach auf den Preis ihrer Immobilie draufschlagen. So würden Käufer auch in Zukunft indirekt die Maklercourtage zahlen. Schlimmer noch, sie müssten sogar mehr zahlen. Denn ein höherer Immobilienpreis bedeute auch eine höhere Grunderwerbssteuer, höhere Notarkosten und Mehrkosten für den Grundbucheintrag. Schließlich steigen all diese Kosten mit dem Wert der Immobilie.

Wie kann es also sein, dass Barley trotzdem sagt, der Grundsatz “Wer bestellt, der zahlt” sorge für faire Preise bei den Maklerkosten?

Käufer können sich nie für den Makler einer Immobilie entscheiden. Das können nur Verkäufer einer Immobilie. Doch solange Käufer die Maklercourtage zahlen, kann dem Verkäufer egal sein, wie teuer der Makler ist. Der Verkäufer wählt also ein Angebot, für das er selbst nicht zahlt. So kommt es, dass Courtagen höher sind, als sie vermutlich wären, wenn Verkäufer sie tragen müssten.

Den kompletten Text gibt es hier